Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wien-Charter

(im folgenden Veranstalter genannt)

 

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Die Buchung von Charterbooten/Leistungen/Events von Wien-Charter., (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen und gilt für Wien-Charter, dessen Mitarbeiter und Erfüllungshilfen, sowie für den Kunden/die Kundin.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Mit der Buchung eines Charterbootes bzw. Buchung eines Events oder Leistung am Boot von Wien-Charter, welche schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Internet erfolgen kann, akzeptiert der Kunde/die Kundin diese Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden.
    Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung annimmt. Der Veranstalter informiert den Kunden/die Kundin schriftlich über die Annahme der Buchung. Das bloße Absenden des Online-Buchungsformulars führt nicht automatisch zum Vertragsabschluss; dieser tritt erst mit der Bestätigung durch den Veranstalter in Kraft. Abweichend davon ist der Veranstalter berechtigt, gemäß den festgelegten Geschäftsbedingungen Änderungen vorzunehmen, wenn äußere Umstände wie höhere Gewalt, gesetzliche Vorgaben oder technische Gebrechen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, die dies erforderlich machen.
  2. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die erhaltene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den bei der Bestellung gemachten Angaben zu überprüfen. Abweichungen müssen unverzüglich dem Veranstalter mitgeteilt werden. Sollte der Kunde/die Kundin 3 Tage nach der Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin für den Charter bzw. des Events/der Leistung keine Bestätigung erhalten haben, ist er/sie verpflichtet, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
  3. Der Kunde/die Kundin haftet für alle Verpflichtungen von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, welche der Schiffsführer/die Schiffsführerin mit an Bord nimmt, und versichert, dass diese die erforderlichen körperlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Charter/Event erfüllen.Sollte einer/eine der an Bord befindlichen Teilnehmer oder Teilnehmerinnen nicht schwimmen können und/oder ein Kind unter zehn Jahren sein, so hat diese Person für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Boot, eine Rettungsweste angelegt zu haben.
  4. Sollten Kinder oder Hunde mit am Boot unterwegs sein, ist in jedem Fall vorher der Veranstalter zu informieren.

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

  1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, den Details und Erläuterungen.
  2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Charters/Events) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen erforderlich ist, die nach Vertragsschluss auftreten und für die Durchführung zwingend relevant sind. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, notwendige Terminverschiebungen, wenn die Fahrt zum vereinbarten Zeitpunkt aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Vorgaben, wie z.B. Hochwasser, temporäre Fahrverbote, technisches Gebrechen des Bootes, uä., nicht durchführbar ist. In einem solchen Fall bietet der Veranstalter eine kostenlose Terminverschiebung an.
  4. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise in EURO. Die im Rahmen der Online-Buchung angezeigten Preise sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich systembedingter Anzeige- oder Berechnungsfehler. Ein Preis wird erst dann verbindlich, wenn er in der Buchungsbestätigung des Anbieters in der Rechnung genannt wird.
  5. Gekaufte Gutscheine für die Wien-Charter können nicht umgebucht bzw. genutzt werden bei der Motorbootfahrschule Wolf oder umgekehrt.

§ 4 Zahlung

  1. Bei der Buchung eines Charters/Events ist die Zahlung per Überweisung zu begleichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsfrist ist in der zugeschickten Rechnung vermerkt.
  2. Wird die Rechnung trotz Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt, so kommen weitere Bearbeitungsgebühren ab der zweiten Mahnung von 20€ pro Mahnung hinzu, sowie die anschließenden Gerichts- und/oder Anwaltskosten, sollte der offene Betrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht beglichen worden sein.
  3. Nachträglich aufkommende Kosten wie z.B. Strafen, Liegegebühren oder ähnlichem, werden dem Charterkunden/der Charterkundin in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist ist in der zugeschickten Rechnung vermerkt.
  4. Wenn das Boot während des Charters durch den Kunden/die Kundin vorzeitig retourniert wird oder das Boot beschädigt wird, so dass eine Weiterfahrt unmöglich wird, wird die restliche gebuchte, aber nicht genutzte Zeitspanne nicht aliquot abgegolten.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden/die Kundin, Umbuchung

  1. Der Kunde/die Kundin kann jederzeit bis zum Beginn durch eine Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Wenn am Vortag (24 Stunden vor der vereinbarten Bootsübernahme) Schlechtwetter (Regen mit mind. 5mm Niederschlag, Sturm, Gewitter, Hochwasser) für den Charterzeitraum angesagt ist, ist eine kostenlose Terminverschiebung möglich. Als Prognose für die Wettervorhersage wird www.meteoblue.at genommen. Für Hochwasser wird die Seite vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung herangezogen. Der Veranstalter ist unter normalen Umständen bemüht, dieser Terminverschiebung nachzukommen.
  2. Nach einer Online-Buchung inkl. Bestätigung durch Erhalt einer Rechnung, hat der Kunde/die Kundin ab Online-Buchungsdatum 14 Tage Zeit, den Charter/das Event kostenlos zu stornieren.

    Nachweislich bereits von Wien-Charter durchgeführte, nicht stornierbare Aufwendungen wie z.B. Lebensmittelbestellungen (Brötchen, Frühstücksboxen, etc.) werden zu 100% dem Kunden/der Kundin in Rechnung gestellt.
  3. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden/die Kundin werden folgende Stornogebühren verrechnet:
    • bei Erklärung des Rücktritts bis 6 Tage vor dem Termin: 50 %
    • bei Erklärung des Rücktritts bis 3 Tage vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen: 100 %

§ 6 Ausfall

  1. Sollte bei einem Charter/Event ein bestimmtes Boot, eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person Teil der Beschreibung sein und am Tag der Teilnahme nicht zur Verfügung stehen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Charters/Events, auch kurzfristig, abzusagen.

§ 7 Übergabe des Boots

  1. Das Charterboot wird durch einen Mitarbeiter des Veranstalters übergeben, solange nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Übergabe des Bootes wird eine Einschulung auf das gecharterte Boot durchgeführt. Der Kunde/die Kundin hat diese Einschulung zu beachten.
  2. Der Kunde/die Kundin hat bei der Übergabe des Bootes selbst darauf zu achten, eventuelle Mängel zu sehen und den Veranstalter darauf hinzuweisen.
  3. Aus Brandschutzgründen ist das Rauchen an Bord nicht gestattet.
  4. Eine Kaution von € 500,- in bar wird vor dem Charterbeginn einbehalten.
  5. Sollte das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Kunden/von der Kundin entgegengenommen werden, verlangt der Veranstalter € 50,- pro angefangene halbe Stunde., da der Mitarbeiter vor Ort warten muss. Dieser Betrag wird von der Kaution vor Ort oder nachträglich abgezogen.
  6. Mit der Übernahme des Bootes willigt der Schiffsführer/die Schiffsführerin des Charterbootes ein, für die Dauer der Fahrt einen Blutalkoholwert von 0,0 Promille nicht zu übersteigen. Ebenso gilt für den Schiffsführer/die Schiffsführerin ein striktes Drogenverbot.
  7. Die Boote sind für Tagescharter ausgelegt. Um unrealistische Distanzen seitens des Kunden/der Kundin zurückzulegen, gilt der Bereich zwischen Tulln und Bratislava als Distanzlimit für den Tagescharter. Fahrten über diese beiden Orte hinaus, haben nur nach Rücksprache zu erfolgen.
    Bei Fahrten durch den Nationalpark Donauauen gilt es besondere Sorgfalt walten zu lassen, da hier immer wieder, gerade von Fahranfängern und Fahranfängerinnen, Buhnen bzw. Fahrwasserkennzeichnungen übersehen werden.Generell gilt für den Kunden/die Kundin die gebuchte Fahrt sorgfältig unter zu Hilfenahme von www.navionics.com oder www.openseamap.com oder den Karten der ViaDonau zu planen.
  8. Bei einem Mehrtagescharter gilt es ebenso die Route mit Wien-Charter abzusprechen, wenn über die Distanz Tulln – Bratislava hinausgefahren wird.

§ 8 Rücknahme des Boots

  1. Das Boot muss zur vereinbarten Uhrzeit vollgetankt zurückgebracht werden, solange nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Sollte das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht werden, verlangt der Veranstalter € 50,- pro angefangene halbe Stunde, da der Mitarbeiter vor Ort warten muss. Dieser Betrag wird von der Kaution vor Ort oder nachträglich abgezogen.
  3. Sollte das Boot nicht vollgetankt zurückgebracht werden, verlangt der Veranstalter € 39,- Tankpauschale. Dieser Betrag wird von der Kaution vor Ort oder nachträglich abgezogen oder eine entsprechende Rechnung mitsamt der Tankrechnung geschickt.
  4. Der Veranstalter begutachtet das Boot auf eventuelle Schäden und Verschmutzung.
  5. Sollte das Boot stark verschmutzt zurückgebracht werden, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 80,- verrechnet. Unter einer starken Verschmutzung versteht man Schlamm, Essens- oder Getränkereste oder andere sichtbare Verschmutzungen im oder am Boot. Dieser Betrag wird vor Ort oder nachträglich von der Kaution abgezogen.
  6. Sollte ein oder mehrere Hunde mit am Boot unterwegs sein, wird in jedem Fall eine Reinigungspauschale von € 40,- verrechnet, da die Hundehaare für etwaige zukünftige Charterkunden/Charterkundinnen, welche allergisch gegen Hundehaare sind, entfernt werden müssen. Dieser Betrag wird vor Ort oder nachträglich von der Kaution abgezogen.
  7. Sollte das Boot stark verschmutzt retourniert werden und zusätzlich waren ein oder mehrere Hunde am Boot, wird die Reinigungspauschale von € 80,- und zusätzlich die Hunde-Reinigungspauschale von € 40,- verrechnet.
  8. Wird zusätzlich eine Leihausrüstung für Wasserski oder Wakeboarden gestellt, ist auch diese in dem Zustand zurückzubringen, in welchem sie übergeben wurde. Sollten hier Schäden oder Verlust entstanden sein, werden die entsprechenden Kosten von der Kaution vor Ort oder nachträglich einbehalten. Sollte der geforderte Betrag die € 500,- Kaution übersteigen, wird eine Rechnung an den Kunden/die Kundin geschickt, welche im in der Rechnung angegebenen Zeitraum zu überweisen ist.

§9 Schäden am Boot

  1. Sollte bei Mietende ein Schaden am Boot oder der mitvermieteten Ausrüstung (Rettungswesten, Leinen, etc.) entstanden sein, wird die Kaution bis zur tatsächlichen Klärung des Schadens einbehalten. Erst nach Kostenschätzung des Schadens durch die Versicherung oder eines Bootsmechanikers, wird der Teil der Kaution zurückgezahlt, der die Schadenshöhe übersteigt.
  2. Schäden am gemieteten Boot oder am vom Kunden/von der Kundin beschädigten dritten Booten oder Gegenständen werden von der von Wien-Charter abgeschlossenen Versicherung beglichen. Pro Schadensfall wird ein Selbstbehalt von € 500,- einbehalten.
  3. Schäden, welche nicht von der Versicherung abgegolten werden, sind Schäden am Boot durch unsachgemäße Bedienung (z.B. vorsätzliches wiederholtes Ziehen des Quick-Stopps, andauerndes versuchtes Starten des Motors bei abgedrehtem Benzinabsperrhahn, oä,), Abschleppkosten, Liegegebühren, Verlust von Ausrüstungsgegenständen, unter Alkoholeinfluss entstandene Schäden, uä. Diese Kosten werden dem Kunden/der Kundin in voller Höhe verrechnet. Die Kosten, welche die € 500,- Kaution übersteigen, werden vom Veranstalter nachträglich dem Kunden/der Kundin per Rechnung geschickt und diese sind mit der in der Rechnung festgelegten Frist zu begleichen.

§ 10 Haftung

  1. Für alle Unfälle und damit verbundener Schaden und/oder Personenschaden, welche mit dem Boot, während des Charters entstehen, ist der Kunde/die Kundin verantwortlich und der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
  2. Sollte jemand durch Unachtsamkeit oder Fehlbedienung durch Teile am Boot oder dem Boot verletzt werden, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
  3. Sollte durch Verwendung der Leihausrüstung ein Sach- oder/und Personenschaden entstanden sein, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  4. Für vom Kunden/von der Kundin mitgeführte Gegenstände und Wertgegenstände wird bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl keine Haftung übernommen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle jener unwirksamen Bestimmung gilt vielmehr eine Ersatzbestimmung, die dem Zweck der Vereinbarung entspricht oder diesem zumindest nahekommt und die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Gleiches gilt für etwaige Lücken.